Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen haben in Ergänzung zum jüngst verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz ein weiteres 10-Punkte-Papier zur Steuervereinfachung vorgelegt. Die Autoren schlagen darin weitere Vereinfachungen in den Bereichen außergewöhnliche Belastungen für Arbeitnehmer und für die Unternehmen vor.
Außergewöhnliche Belastungen:
Die Länderfinanzminister wollen die Pauschbeträge für Behinderte erhöhen und gleichzeitig die Abgeltungswirkung neu regeln. Die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen künftig direkt aus der Rechnung der Pflegeeinrichtung in die Steuererklärung übernommen werden können.
Arbeitnehmer:
Abgeschafft werden soll die 44-€-Freigrenze für Sachbezüge. Darüber hinaus wollen die Länder den durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gerade auf 1000 € erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag aufsplitten in drei separate Pauschbeträge.
Sonstige Steuervergünstigungen
Darüber hinaus schlagen die Minister vor, für Handwerkerrechnungen einen Sockelbetrag von 300 € einzuführen, bis zu dem Rechnungsbeträge unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus soll u.a. die Arbeitnehmer-Sparzulage in die Altersvorsorgezulage integriert werden.
Stand: 12. November 2011
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