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Sozialversicherung: Rechengrößen 2014

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2013 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2014 verabschiedet

Inhalt

Beitragsbemessungsgrenzen Renten-/Arbeitslosenversicherung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2013 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2014 verabschiedet. Danach betragen die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung West jährlich 71.400 € (monatlich 5.950 €). Die Beitragsbemessungsgrenzen Ost betragen 2014 60.000 € und monatlich 5.000 €. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2014 für West und Ost gemeinsam 48.600 €.

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

Die für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 beträgt 53.550 €.

Bezugsgröße

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2014 jährlich 33.180 €, monatlich 2.765 €. Die Bezugsgröße Ost beträgt jährlich 28.140 €, monatlich 2.345 €. Die Bezugsgröße stellt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr dar. Von der Bezugsgröße werden diverse Werte abgeleitet, wie u. a. die Krankenpflegepauschale.

Stand: 29. November 2013

Bild: DOC-RABE-Media - Fotolia.com

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Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!

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