Keine Steuer auf nicht genutzte Zweitwohnung
Zweitwohnungssteuer
Immer mehr Gemeinden und Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuererhebung erfolgt unabhängig davon, ob die Wohnung tatsächlich als Zweitwohnung genutzt wird. Das dürfte sich künftig ändern.
Bundesverwaltungsgerichtsurteil
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für leer stehende Wohnungen nicht erhoben werden darf (Urteil v. 15.10.2014, 9 C 5.13 und 9 C 6.13). Streitig war die Steuer auf nachweislich nicht genutzte Zweitwohnungen im bayerischen Feldafing und Bad Wiessee. Die Kläger gaben an, sie hätten die Wohnungen nur zur Geldanlage erworben. Tatsächlich wurde jahrelang weder Strom noch Wasser verbraucht. Damit sei die Vermutung, die Wohnung würde der persönlichen Lebensführung dienen, ausreichend widerlegt, so die Verwaltungsrichter.
Stand: 27. November 2014
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