Übermittlung von Jahresabschlüssen
Jahresabschlüsse werden von Unternehmern oder deren Steuerberater bisher überwiegend in Papierform oder als PDF-Datei an die Sparkassen und Banken übermittelt. Dort müssen die Daten anschließend zur weiteren Verarbeitung manuell erfasst werden. Mit dem neuen Digitalen Finanzbericht (DiFin) soll künftig eine direkte Verarbeitung der im bekannten XBRL-Format übermittelten Daten erfolgen können.
Vorteile
Wesentlicher Vorteil der digitalen Finanzberichte für die Unternehmen ist eine schnellere Kreditentscheidung. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist die Abgabe einer Haftungsklarstellungserklärung vonseiten der Bank bzw. Sparkasse sowie eine Erklärung des Unternehmers (Bankkunden) gegenüber seinem Kreditinstitut über die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse (Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung).
Stand: 28. Mai 2018
Wir über uns
Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!