Einlagensicherungsfonds:
Vom Bundesverband deutscher Banken wird ein Einlagensicherungsfonds betrieben, der die Guthaben von Kunden privater Banken schützen soll. Der Sicherungsfonds steht im Pleitefall ein für Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe der betreffenden Pleitebank. Nicht gedeckt sind hingegen Verbindlichkeiten aus Papieren wie Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.
Anpassung:
Der Sicherungsfonds hat zum 1.1.2012 sein Statut angepasst und darin u.a. die Sicherungsgrenzen gesenkt. Die Sicherungsgrenze von bisher 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank gilt danach nur noch bis 31.12.2014. Danach folgt eine Abstufung auf 20 % bis 31.12.2019 sowie auf 15 % bis zum 31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 sichert der Fonds nur noch 8,75 % des haftenden Eigenkapitals ab.
Zum Vergleich:
Der gesetzliche Einlagenschutz in der EU beträgt seit Dezember 2010 nur 100.000 EUR.
Sicherungsgrenzen abfragen:
Kunden deutscher Privatbanken können über das Anfrageformular der Website des Bankenverbandes (www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage) die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank abfragen. Hierzu ist das auf der Online-Seite erscheinende Formblatt auszufüllen und abzuschicken. Der Verband leitet die Anfrage an die jeweilige Bank weiter. Antworten erfolgen innerhalb eines Bankarbeitstages.
Stand: 12. Februar 2012
Wir über uns
Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!