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Restaurantschecks

Erhöhung der Sachbezugswerte

Inhalt

Höherer Scheckwert

Mit Erhöhung der Sachbezugswerte können in 2022 an die Mitarbeiter Restaurantschecks über maximal € 6,67 je Kalendertag ausgegeben werden. Denn wie bisher kann der Sachbezugswert um € 3,10 überschritten werden. Der Mitarbeiter muss nur € 3,57 versteuern bzw. diese Zuwendung kann vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Dadurch tritt auch Sozialversicherungsfreiheit ein.

Keine Scheckhortung

Unverändert gilt, dass die Mitarbeiter die Schecks nicht horten dürfen. Die Steuervergünstigungen gelten also nur, wenn der Mitarbeiter täglich einen Scheck einlöst. Auch Mitarbeiter im Homeoffice dürfen Restaurantschecks erhalten.

Stand: 28. April 2022

Bild: jonasginter - Fotolia.com

Wir über uns

Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!

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