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Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014).

Inhalt

Maßnahmenpaket

Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen aufgenommen werden.

Verstärkte Transparenz

Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden können (so genannte „Internet-Transparenz“).

Warnhinweise

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden, entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.

Stand: 1. November 2014

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Wir über uns

Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!

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