FAQ
Das BMF hat kürzlich einen Fragen-Antworten-Katalog/FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html). Behandelt werden unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Geldspenden oder Sachspenden an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen. Antworten finden Unternehmer zu den Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Bereitstellung von Personal, Medikamente, Kleidung usw.
Gemeinnützige Organisationen
Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen) erhalten Antworten auf Fragen, u. a. zur Einwerbung von Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, wenn der eigentliche Satzungszweck – was die Regel sein dürfte – ein anderer ist. Dasselbe gilt auch für das unmittelbare Tätigwerden steuerbegünstigter Körperschaften außerhalb ihrer Satzungszwecke, zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge.
Stand: 30. August 2022
Wir über uns
Steuerberaterin Sabine Houben & Partner mbB - Ihre Steuerberaterin und Fachberaterin für Int. Steuerrecht mit Sitz in Stolberg. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular!